Gesetzliche Bestimmungen
10. Oktober 2007Müssen Internetseiten in Österreich barrierefrei sein? Dieser Artikel spaziert mit bei der Accessibility Blog Parade vom MAIN_blog.
Zuverlässige Beratung zu rechtlichen Bestimmungen liefert der Verein BIZEPS. Auf einer Präsentation von Martin Ladstätter von BIZEPS beruhen auch die Gesetzesauszüge hier. Dank an Martin auch für weitere Hinweise.
6 Gesetze thematisieren im weiteren Sinn das Recht auf barrierefreies Internet in Österreich. Ganz konkret angesprochen wird es im E-Government-Gesetz und im Behindertengleichstellungsgesetz.
- Bundesverfassungsgesetz
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
- Urheberrechtsgesetz
- E-Government-Gesetz
- Zustellgesetz
- Behindertengleichstellungsgesetz
Bundesverfassungsgesetz
Artikel 7: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“
Artikel 8: „Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt.“
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
Blinde und hochgradig sehbehinderte Beteiligte
§ 17a „Blinden oder hochgradig sehbehinderten Beteiligten, die eines Vertreters entbehren, hat die Behörde auf Verlangen den Inhalt von Akten oder Aktenteilen durch Verlesung oder nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten in sonst geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen.“
Urheberrechtsgesetz
Behinderte Personen
§ 42d. Abs. 1 „Zulässig ist die nicht kommerzielle Benutzung eines erschienenen Werkes durch Vervielfältigung für und Verbreitung an behinderte Personen in einer für sie geeigneten Form, soweit ihnen wegen ihrer Behinderung der Zugang zum Werk durch sinnliche Wahrnehmung eines erschienenen Werkstücks nicht möglich oder erheblich erschwert ist.“
E-Government-Gesetz
§ 1 Abs. 3 „Bei der Umsetzung … ist Vorsorge dafür zu treffen, dass behördliche Internetauftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren elektronisch unterstützen, spätestens bis 1. Jänner 2008 so gestaltet sind, dass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden.“
Zustellgesetz
§ 30 Abs. 5 „Die von einem Zustelldienst … zu erbringenden Zustellleistungen sind so zu gestalten, dass nach dem jeweiligen Stand der Technik der barrierefreie Zugang zu diesen Dienstleistungen für behinderte Menschen gewährleistet ist.”
Behindertengleichstellungsgesetz
§ 6 Abs. 5 „Barrierefrei sind … Systeme der Informationsverarbeitung …, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Erläuterungen: „Das Vorliegen von Barrierefreiheit ist nach dem Stand der technischen Entwicklung zu beurteilen. Herangezogen werden dafür können beispielsweise … die WAI-Leitlinien betreffend Angebote im Internet.“
§ 8 Abs. 3 „Die Richtlinien über die Vergabe von Förderungen des Bundes haben vorzusehen, dass bei der Vergabe von Förderungen … die Beachtung dieses Bundesgesetzes … zu berücksichtigen ist, und sichergestellt ist, dass das geförderte Vorhaben den Grundsätzen dieses Bundesgesetzes nicht widerspricht.“
Weiterführende Infos
Einen interessanten Überblick über die historische Entwicklung der rechtlichen Bestimmungen gibt ein Artikel bei BIZEPS vom 12. Mai: Bundeskanzleramt: “Versuchen Sie es bitte später noch einmal.
Die Gesetzestexte finden sich im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

